Begebbarkeit

Begebbarkeit
Be|geb|bar|keit, die; - (Bankw.): das Begebbarsein.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Negoziabilität — (neulat. negoziabel begebbar, für den kaufmännischen Verkehr geeignet) ist die Begebbarkeit, Verkehrs , Zirkulationsfähigkeit, insbesondere bei kaufmännischen Papieren die Übertragbarkeit durch Indossament, wie bei Wechseln und sonstigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Begeben — Begeben, das Ausgeben, Emittieren, Übergeben eines Wertpapiers an den ersten Nehmer, der dadurch Gläubiger wird, daher der Ausdruck: eine Anleihe begeben; insbes. das auf Grund eines Begebungsvertrags erfolgende Geben des Wechsels an den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Negozĭabel — (neulat.), begebbar, für den kaufmännischen Verkehr geeignet. Negoziabilität, Begebbarkeit, Verkehrs , Zirkulationsfähigkeit, insbes. von Wertpapieren (s. Handelspapier) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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